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Tod / Friedhof

Das Regionale Zivilstandsamt Wolhusen ist für die Beurkundung aller Todesfälle, welche im Zivilstandskreis Wolhusen eingetreten sind, zuständig. Ein Todesfall ist innerhalb von 2 Tagen dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt zu melden.

Bei Todesfällen von Einwohner der Gemeinde Wolhusen resp. wenn die Beisetzung/Bestattung in Wolhusen stattfinden soll, bitten wir Sie zudem, mit der Friedhofverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Ansprechbehörde

Bevor eine Kremation in Luzern stattfinden kann, muss zwingend ein Kremationsauftrag für die Stiftung Luzerner Feuerbestattungen vorliegen. Dieser Auftrag kann durch die Bestattungsunternehmen, Gemeinden oder direkt beim Zivilstandsamt Wolhusen unterschriftlich bestätigt werden.

Ohne diesen Auftrag kann keine Kremation beim Krematorium Luzern stattfinden.

Kremationsauftrag

Die Gebühren für die Ausstellung der Kremations- resp. der Bestattungsbewilligung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Bestattungen werden jeweils von Dienstag bis Samstag um 09:30 Uhr durchgeführt. In der Regel am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Falls der gwünschte Termin besetzt sein sollte, kann ausnahmsweise auf 11:00 Uhr ausgewichen werden.

Folgende Gräberarten stehen auf dem Friedhof Wolhusen zur Verfügung:

Erdbestattungen mit Sarg

  • Reihengräber 
  • Familiengräber

Bestattungen mit Urne

  • Reihengräber
  • Familienurnengräber
  • Gemeinschaftsgrab

Alle Bestimmungen zu den jeweiligen Gräberarten können Sie dem unten stehenden Bestattungs- und Friedhofreglement entnehmen.

Stirbt eine Person zu Hause, so muss schnellstmöglich ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und stellt das Original umgehend dem Zivilstandsamt zu. Der Tod muss anschliessend bei der Gemeindeverwaltung des Todesortes (oder direkt dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt) gemeldet werden. Die Gemeindeverwaltung leitet die Anmeldung des Todesfalles dem zuständigen Zivilstandsamt weiter.

Die Anmeldung des Todesfalles auf der Gemeindeverwaltung resp. auf dem Zivilstandsamt kann durch die Witwe oder den Witwer, die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner, die nächstverwandten oder im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat, erfolgen.

Liegen alle notwendigen Unterlagen im Original vor (Ärztliche Todesbescheinigung und Anzeige des Todesfalles), beurkundet das Zivilstandsamt den Todesfall und stellt die notwendige Kremations- oder Bestattungsbewilligung aus.

Für die Organisation der Beisetzung/Beerdigung müssen die Angehörigen bei der zuständigen Friedhofverwaltung vorsprechen.

Stirbt eine Person im Luzerner Kantonsspital Wolhusen oder einem Heim, so meldet die Spital- resp. die Heimverwaltung den Tod direkt dem Zivilstandsamt.

Liegen alle notwendigen Unterlagen im Original vor (Ärztliche Todesbescheinigung und Anzeige des Todesfalles), so beurkundet das Zivilstandsamt den Todesfall und stellt die notwendige Kremations- oder Bestattungsbewilligung aus.

Für die Organisation der Beisetzung/Beerdigung müssen die Angehörigen bei der zuständigen Friedhofverwaltung vorsprechen.

Der Friedhof Wolhusen wird vom Technischen Dienst der Gemeinde Wolhusen unter der Leitung von Pius Birrer unterhalten und gepflegt. Der Technische Dienst sorgt zudem für die Handhabung und Befolgung des Reglements für das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Wolhusen.

Trauerbegleitung Edith Planzer
Bahnhofstrasse 42
6160 Entlebuch

079 488 90 19
info@edith-planzer.ch
Trauerbegleitung Edith Planzer


Trauerbegleitung Marlis Stalder
Hauptstrasse 7
6170 Schüpfheim

076 612 64 71
info@trauerbegleitung-stalder.ch
Trauerbegleitung Marlis Stalder