Für die Eröffnung des Nachlassverfahrens (Sicherungs- und Steuerinventar) einer verstorbenen Person benötigt das Teilungsamt diverse Dokumente. Dazu gehören:
- Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Aufstellung der Aktiven und Passiven beider Ehegatten per Todestag (Bank- bzw. Depotauszüge, Bescheinigung Hypothekardarlehen)
- Grundbuchauszüge
- Angaben über Eigengut und Errungenschaft der Ehegatten
- Policen von Lebensversicherungen
- Adressen der erbberechtigten Personen
- Angaben über Schenkungen und Erbvorempfänge
- Weitere der Feststellung des Nachlasses dienende Unterlagen
Über die weiteren Schritte informieren wir Sie gerne am Schalter.