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Soziales und Gesundheit

Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung der Alimente und das Inkasso. Das Kind hat Anspruch auf die Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Alimentenhilfe kann direkt beim Sozialamt beantragt werden:

Sozialamt Wolhusen
Menznauerstrasse 13
6110 Wolhusen

041 492 66 23

​​​​​​​andrea.meier@wolhusen.ch​​​​​​​


Merkblatt Alimentenhilfe

Anlaufstelle für Anliegen bezüglich persönlicher und wirtschaftlicher Sozialhilfe, Gesundheits- und Altersfragen, Stipendiendienststelle, Kinderbetreuung, Tageselternvermittlung, TaFF, usw.

Befinden Sie sich in persönlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, dann melden Sie sich beim SoBZ Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil. In einem Gespräch werden die Möglichkeiten der Hilfestellung geprüft.


Sozial-Beratungszentrum Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil
Postfach 165
Hauptstrasse 13
6170 Schüpfheim

041 485 72 00

info@sobz-entlebuch.ch
 

SoBZ Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil


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