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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle in Sozialversicherungsfragen und das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Luzern. Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen beim Ausfüllen von diversen Formularen behilflich. Sie können bei uns sämtliche Formulare und Merkblätter über folgend Bereiche der Sozialversicherung beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • EL (Ergänzungsleistungen)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • SE (Selbständigerwerbende) & JP (Juristische Personen)
  • NE (Nichterwerbstätige)
  • IPV (Prämienverbilligung)

Auskünfte über die Invalidenversicherung erteilt Ihnen die WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6005 Luzern, Tel. +41 41 209 00 02 

Im Kanton Luzern liegt die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen maximal anrechenbare Heimtaxe bei Fr. 184.– pro Tag (Stand 01.01.2023). Soll bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine höhere Heimtaxe anerkannt werden, ist eine Bewilligung der zuständigen Gemeinde erforderlich. Das entsprechende Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie die entsprechenden Leistungen und Abrechnungen direkt durch die WAS Ausgleichskasse Luzern. Für Fragen steht Ihnen die EL-Hotline der WAS Ausgleichskasse Luzern unter der Telefonnummer 041 209 02 61 zur Verfügung.