Skip to navigation (Press Enter) Skip to main content (Press Enter)
    • Seite teilen

Bestellung / Verlängerung Interimsausweis

Informationen
Der Inhaber des Interimsausweises (Heimatausweis) behält den zivilrechtlichen Wohnsitz in Wolhusen und bleibt hier steuerpflichtig und stimmberechtigt. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Rückkehr des Inhabers nach Wolhusen ist dieser Ausweis sofort der Einwohnerkontrolle Wolhusen abzugeben. Vor Rückgabe des Ausweises werden die hier deponierten Schriften nicht ausgehändigt.

Falls für Sie schon einmal ein Interimsausweis (Heimatausweis) augestellt wurde, bitten wir Sie, uns den abgelaufenen Interimsausweis zu retournieren, damit wir Ihnen einen Neuen ausstellen können.

Der Interimsausweis (Heimatausweis) kann maximal auf 2 Jahre ausgestellt werden, danach muss dieser verlängert werden.
Interimsausweis
Ich möchte den Interimsausweis:
Versand
CHF 23.00 (exkl. Porto von CHF 2.00) für Neuausstellung
Wohnort (Wolhusen)
Details
Aufenthaltsort
senden