Aktuelles
Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.ch beantragen.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass wir als Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.
Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Wir als Wohngemeinde prüfen nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diesen Angaben berechnen wir den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informieren wir die Eltern über den Entscheid.
Fragen und Antworten
Der Kanton hat für Eltern und Erziehungsberechtigte die wichtigsten Fragen und Antworten im nachfolgenden Merkblatt zusammengefasst: Fragen & Antworten.
