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Kürzlich haben alle Steuerkunden die provisorische Steuerrechnung 2025 erhalten. Diese Steuerrechnung ist bis spätestens am 31. Dezember 2025 zahlbar. Weitere Einzahlungsscheine können bei der Gemeinde Ruswil, Bereich Steuern Ruswil / Wolhusen / Grosswangen, oder direkt über den Onlineschalter unter www.ruswil.ch bestellt werden.
Grundlage für die provisorische Steuerrechnung 2025 ist die Selbstdeklaration 2024. Für alle Steuerkunden, welche die Steuererklärung 2024 noch nicht eingereicht haben, werden die Steuerfaktoren vom Vorjahr übernommen. Die provisorische Rechnung 2025 muss ungefähr dem Einkommen 2025 entsprechen. Trifft dies nicht zu, können die neuen Einkommenswerte dem Steueramt mitgeteilt werden. Für die korrekte provisorische Steuerrechnung ist der Steuerkunde verantwortlich. Bei Fragen erteilt der Bereich Steuern Ruswil / Wolhusen / Grosswangen gerne Auskunft (041 496 71 00 oder steuern@
ruswil.ch).
Der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2025 0,75 Prozent. Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen (negativer Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2025 ebenfalls 0,75 Prozent.
