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Am 31. März läuft die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen der natürlichen Personen ab. Allen, die ihre Steuererklärung bereits eingereicht haben, wird herzlich gedankt. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristerstreckungen online unter www.steuern.lu.ch - e-Fristerstreckungen erfasst werden können. Fristerstreckungen über den 31. August und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht via Internet beantragt werden. In diesen Fällen können schriftlich begründete Gesuche mit E-Mail oder in Briefform beim Bereich Steuern Ruswil / Wolhusen / Grosswangen (steuern@
ruswil.ch) eingereicht werden, wobei Fristerstreckungen über diese Maximalfristen nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt werden.
