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Die Staats- und Gemeindesteuern 2025 werden am 31. Dezember 2025 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Jahr keine Fälligkeitsanzeigen zugestellt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten zu den offenen Steuern steht der Bereich Steuern Ruswil/Wolhusen/Grosswangen gerne zur Verfügung.
Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Einkommensverhältnissen ab, muss beim Bereich Steuern eine Anpassung der Rechnung verlangt werden. Ist es nicht möglich, den gesamten Betrag bis Ende Jahr einzuzahlen, wird um Kontaktaufnahme gebeten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für die fristgerechte Überweisung wird bestens gedankt. Bei Fragen steht der Bereich Steuern Ruswil/Wolhusen/Grosswangen (Telefon 041 496 70 70 oder E-Mail steueramt@
ruswil.ch) gerne zur Verfügung.
