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Ehe

Ab dem 1. Juli 2022 können alle Paare unterschiedlichen wie auch gleichen Geschlechts heiraten. Die Eintragung einer Partnerschaft ist ab diesem Datum nicht mehr möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Register "Eingetragung einer Partnerschaft". Weitere Erläuterungen zum Eheschliessungsverfahren erhalten Sie auf dieser Seite.


Vorbereitung der Eheschliessung

Bevor die Eheschliessung erfolgen kann, muss das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Für das Vorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz eines oder einer der Verlobten zuständig. Die Verlobten reichen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses im Original, zusammen mit den erforderlichen Dokumenten beim zuständigen Zivilstandsamt ein. Wenn Sie im Zivilstandskreis Wolhusen wohnhaft sind, so informieren wir Sie gerne über die benötigten Dokumente sowie über das weitere Vorgehen.

Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor der zivilen Trauung stattfinden. Dazu ist eine persönliche Vorsprache beider Verlobten beim Zivilstandsamt notwendig. Beim Ehevorbereitungsgespräch wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllt werden. Weiter wird die Namensführung nach der Eheschliessung festgelegt sowie der Ablauf der Trauung besprochen. Die Eheschliessung kann nach Mitteilung des Entscheides über das positive Ergebnis des Ehevorbereitungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten oder unmittelbar im Anschluss an das Ehevorbereitungsgespräch stattfinden. 

Ehevorbereitungen wie auch Eheschliessungen werden nur nach vorgängiger Terminvereinbarung durchgeführt.

Sämtliche Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).


Form der Eheschliessung

Die Eheschliessung kann in Form einer ordentlichen Trauung oder in Form einer Kurztrauung erfolgen.

Ordentliche Trauung
Die Trauung findet innerhalb von drei Monaten seit dem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens in einem unserer Traulokale oder mittels Trauungsermächtigung in einem Traulokal ausserhalb des Zivilstandskreises Wolhusen statt. Nebst den Trauzeugen können Sie im Rahmen der verfügbaren Plätze auch Gäste zur Trauung mitbringen. Da die ordentliche Trauung nicht im direkten Anschluss an das Ehevorbereitungsverfahren stattfinden wird fallen zusätzliche Gebühren an.

Kurztrauung
Die Kurztrauung findet von Montag bis Donnerstag, unmittelbar im Anschluss an das Ehevorbereitungsverfahren, ausschliesslich im ordentlichen Traulokal des Regionalen Zivilstandsamtes Wolhusen statt. Es handelt sich um einen kurzen Rechtsakt ohne feierliche Ansprache. Voraussetzung ist der positive Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Trauzeugen müssen während des Ehevorbereitungsverfahrens warten und sind nur zur Trauung zugelassen. Es können keine weiteren Gäste mitgebracht werden.


Trauung im Zivilstandskreis Wolhusen

Die Eidgenössische Zivilstandsverordnung schreibt vor, dass die Eheschliessung in einem Traulokal stattfinden muss. Die Traulokale werden von der Kantonalen Aufsichtsbehörde bestimmt. In der Schweiz ist es nach wie vor nicht erlaubt, zivilstandsamtliche Trauungen im Freien abzuhalten.

Das Regionale Zivilstandsamt Wolhusen bietet folgende Möglichkeiten für die zivile Trauung an:

  • Wolhusen, ordentliches Traulokal im Gemeindehaus
  • Wolhusen, Tropenhaus
  • Werthenstein, Barocksaal Kloster
  • Schüpfheim, Entlebucherhaus
  • Ruswil, Kapitelsaal
  • Jeweils im Sitzungszimmer des Gemeinderates in den Gemeindehäusern der Vertragsgemeinden Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Hasle, Romoos, Ruswil, Schüpfheim, Werthenstein

Die Trauungen werden jeweils zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag bis Freitag um 09:00, 09:45, 10:30 und 11:15 Uhr sowie 14:00, 14:45, 15:30 und 16:15 Uhr.

Von Juni bis September werden jeweils am ersten Samstag im Monat Samstagstrauungen durchgeführt. Die Samstagstrauungen werden ausschliesslich im ordentlichen Traulokal im Gemeindehaus Wolhusen um 10:00, 10:45, 11:30 und 12:15 Uhr durchgeführt.

An Sonn- und allgemeinen Feiertagen nach kantonalem Recht oder Bundesrecht dürfen keine Trauungen stattfinden.

Reservationen von Trauungsterminen werden frühestens ein Jahr im Voraus entgegengenommen. Diese Reservation ist nur provisorisch. Der Trautermin kann erst definitiv vereinbart werden, wenn das Ehevorbereitungsverfahren positiv abgeschlossen ist oder eine Trauungsermächtigung vorliegt.

Merkblatt Ziviltrauung

Merkblatt Trauungen im ordentlichen Traulokal in Wolhusen

Merkblatt Trauungen im Barocksaal im Kloster Werthenstein

Merkblatt Trauungen im Entlebucherhaus in Schüpfheim

Merkblatt Trauungen im Kapitelsaal in Ruswil

Merkblatt Trauungen im Tropenhaus in Wolhusen

Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz

Merkblatt Namensführung


Trauung in einem anderen Zivilstandskreis

Soll die Trauung ausserhalb des Zivilstandskreises Wolhusen stattfinden, so stellt Ihnen das Zivilstandsamt nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauungsermächtigung aus. Für das Vorbereitungsverfahren ist – unabhängig vom Ort der Eheschliessung - das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer oder eines der Verlobten zuständig. Mittels der Trauungsermächtigung kann die Trauung auf jedem Zivilstandsamt in der Schweiz stattfinden. Die Trauungsermächtigung ist 3 Monate gültig.


Trauung im Ausland

Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:

Bei den ausländischen Behörden
Erkundigen Sie sich direkt beim ausländischen Standesamt am Ort der Eheschliessung über die für die Eheschliessung benötigten Dokumente. Die Heirat im Ausland erfolgt nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.

Falls der Auslandstaat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt, muss das Ehevorbereitungsverfahren beim zuständigen Zivilstandsamt in der Schweiz durchgeführt werden. Ist mindestens eine der verlobten Personen in der Schweiz wohnhaft, so ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses das Zivilstandsamt des Wohnortes zuständig. Wohnen beide Verlobten im Ausland, ist das Zivilstandsamt des Heimatorts der einen verlobten Person zuständig. Im Ausland wohnhafte Verlobte können ihr Gesuch über die zuständige schweizerische Vertretung einreichen, welche das Gesuch an das zuständige Zivilstandsamt weiterleitet. Erst nach positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden. Das internationale Dokument ist 6 Monate gültig.

Bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat)
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizerischen Vertretung darüber, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung in der Schweiz gemeldet werden kann.

Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Merkblatt Eheschliessung im Ausland

Schweizer Vertretungen im Ausland

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Seit dem 01. Juli 2022 ist es nicht mehr möglich, eine eingetragene Partnerschaft beurkunden zu lassen. Ab 01. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten (Informationen in obenstehender Rubrik "Eheschliessung"). Das Institut der eingetragenen Partnerschaft bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt den eingetragenen PartnerInnen frei, die Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.