Aktuelles
Budget 2026
Der Gemeinderat hat an der Klausur vom 2. September 2025 sowie an der Sitzung vom 11. September 2025 das Budget der Gemeinde Wolhusen beraten und zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet.
Das Budget der Erfolgsrechnung sieht im kommenden Jahr einen Aufwandüberschuss von 116'602.10 Franken vor. Gegenüber dem Vorjahresbudget ergaben sich folgende wesentliche Abweichungen:
- Im Aufgabenbereich Bau und Infrastruktur steigen die Personalkosten durch die Schaffung einer neuen Stelle (Fachbereichsleitung Liegenschaften). Dieser Schritt wurde unausweichlich, um die Aufgaben und Projekte personell bewältigen zu können. Zudem nehmen auch die Kosten für das Regionale Bauamt zu.
- Im Aufgabenbereich Bildung liegt der Nettoaufwand um 216'000 Franken höher. Das liegt vor allem an höheren Lohnkosten durch mehr Lektionen für Deutsch als Zweitsprache und zusätzlichen Abteilungen. Die Massnahmen des Kantons zur Attraktivierung des Lehrberufs führen zu Mehrkosten von geschätzt 210'000 Franken.
- Im Aufgabenbereich Soziales und Gesellschaft nimmt der Nettoaufwand um 585'000 Franken zu. Ein grosser Anteil des Mehraufwands entsteht durch die aufgrund des Bevölkerungswachstums und höheren Pro-Kopf-Beiträgen gestiegenen Leistungen an die Prämienverbilligung, die Ergänzungsleistungen und an die sozialen Einrichtungen. Weiter nehmen in der ambulanten Haus- und Krankenpflege die Aufgaben und damit auch die Kosten deutlich zu.
- Erfreulich ist die Entwicklung des Nettoertrages im Aufgabenbereich Finanzen, der um 1,3 Mio. Franken (+ 7,1 %) steigt. Bei den Gemeindesteuern können die Mindererträge der Steuergesetzrevision 2025 (570'000 Franken) mit den Mehrerträgen aus der OECD-Mindestbesteuerung (544'000 Franken) beinahe kompensiert werden. Aufgrund der aktuellen Hochrechnung und des Bevölkerungswachstums darf gesamthaft betrachtet mit einem Nettomehrertrag von rund 760'000 Franken gerechnet werden. Auch darf die Gemeinde einen um 554'500 Franken höheren Beitrag aus dem Finanzausgleich vereinnahmen.
Das Budget der Investitionsrechnung sieht Investitionsausgaben von 3'258'000 Franken und Investitionseinnahmen von 145'000 Franken vor. Dabei gilt es zu beachten, dass 1'291'000 Franken der Ausgaben auf spezialfinanzierte Bereiche entfallen und somit nicht mit Steuergeldern finanziert werden. Die grössten Investitionsposten bilden:
- Gewässerverbauungen Schmittelibach: 603'000 Franken
- Sanierung und Instandstellung Entwässerung Buholzstrasse: 475'000 Franken
- Sanierung Kanalisation Lätten-Wisstannenweid-Burghalde-Strittenmatt: 280'000 Franken
- Gemeindebeitrag an ARA-Sanierungen: 259'000 Franken
- Sanierung Mischwasserleitung Schmitteli: 252'000 Franken
Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2029
Gestützt auf den Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2029 erwartet der Gemeinderat, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde Wolhusen in den kommenden Jahren weiter stabilisiert. In den Planjahren 2027 bis 2029 werden wieder durchwegs Ertragsüberschüsse erwartet. Die kantonalen Vorgaben zu den Finanzkennzahlen können zwar weiterhin nicht überall eingehalten werden, doch ist die prognostizierte Entwicklung positiv. Die Nettoschuld pro Einwohner ohne Spezialfinanzierung (Grenzwert: 3'000 Franken) sinkt von 4'357 Franken (Budget 2026) auf unter die 4'000-Franken-Marke in den Planjahren 2028 und 2029.
Der Gemeinderat hat im November 2024 neue Stossrichtungen für die Jahre 2025 – 2028 definiert, welche kurz- wie auch mittel- und langfristige Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Gemeinde enthalten. Er hat ausserdem eine Finanzstrategie für die Jahre 2026 bis 2032 erarbeitet. Mit der langfristig ausgerichteten Finanzstrategie will der Gemeinderat die Leitplanken für eine nachhaltig gesunde finanzielle Entwicklung der Gemeindefinanzen festlegen und aufzeigen, mit welchen Massnahmen er diese im Gleichgewicht halten will. Die Finanzstrategie beinhaltet auch eine Steuerstrategie. Bis zum 15. November 2025 können sich Interessierte zum Entwurf der Finanzstrategie 2026 – 2032 im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung äussern.
Zusatzkredit Anpassung und Sanierung Spitalstrasse
Am 29. März 2020 bewilligten die Stimmberechtigten einen Sonderkredit von 1'160'000 Franken für die Anpassung und Sanierung der Spitalstrasse. Das Projekt ist bereits weit fortgeschritten. Noch nicht abgeschlossen sind insbesondere das Landerwerbsverfahren sowie die Regelung der Dienstbarkeiten. Ebenso wird nach Abschluss der Bauarbeiten für den Spitalneubau der Deckbelag eingesetzt.
Gemäss aktueller Prognose werden die effektiven Kosten für dieses Vorhaben den Sonderkredit um mehr als 10 % überschreiten. Der Gemeinderat wird deshalb bei den Stimmberechtigten einen Zusatzkredit von 166'000 Franken für die noch ausstehenden Arbeiten beantragen.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu geführt haben, dass die Sonderkreditlimite nicht eingehalten werden kann. Um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu verbessern, mussten die Baumeisterarbeiten angepasst werden. Dazu wurde eine dritte Lichtsignalanlage ergänzt und die Bauetappen verkürzt, um die Wartezeiten zu verkürzen und die Zufahrten zum Spital zu gewährleisten. Die Bushaltestelle an der Spitalstrasse musste zudem verschoben werden. Bei den Ingenieurhonoraren entstanden Mehrkosten durch zusätzliche Planungsarbeiten, Einsprachen, Abklärungen und die aufwendige Koordination mit dem Spitalneubau. Auch bei der Strassenbeleuchtung und dem Verkehrsgutachten Tempo 30 traten Mehraufwendungen auf. Weitere gebundene Zusatzarbeiten wurden nötig, unter anderem für Vermessungen, Dienstbarkeitsverträge und die Umsetzung der Tempo 30-Zone.
Umzonung der Parzelle Nr. 719
Im Weiteren werden die Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag vom 30. November 2025 über die Umzonung der Parzelle Nr. 719, GB Wolhusen, Menznauerstrasse 73 (ehemals Sitzplatz Schweiz AG), mittels Anpassung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements befinden. Das Grundstück soll von der Arbeitszone 1 in die Wohn- und Arbeitszone 1 umgezont werden. Der neue Art. 18a des Bau- und Zonenreglements (BZR) schreibt dabei vor, dass mindestens 50 % der realisierten Hauptnutzflächen als Wohnnutzungen und mindestens 20 % als Arbeits- und Dienstleistungsnutzungen erstellt werden müssen. Der neue Artikel 18a sieht weiter eine Gestaltungsplanpflicht vor, mit welcher unter bestimmten Bedingungen von der gemäss Art. 13 BZR definierten Gesamthöhe von 16,5 Meter um maximal 1,5 Meter abgewichen werden kann. Die sensible Lage der Parzelle am Siedlungsrand mit dem Übergang zu Wohnzonen erfordert eine qualitativ hochwertige Entwicklung. In diesem Sinne soll ein Gesamtkonzept entwickelt werden, für welches ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 5 BZR erforderlich ist.
Die Grundeigentümerin Lidl Schweiz AG beabsichtigt, auf der Parzelle eine neue Lidl-Filiale zu errichten. Mit der beabsichtigten Umzonung müssen zusätzlich auch Wohnnutzungen realisiert werden. Damit wird das Anliegen der Gemeindeinitiative "JA zu WOHNEN-EINKAUFEN-ARBEITEN auf den wertvollen 7'498 m2 in der Underschlächte", welche fordert, dass das Grundstück in eine Wohn- und Arbeitszone mit Mindestwohnanteil oder in eine reine Wohnzone umgezont wird, aufgenommen und umgesetzt.
Orientierungsversammlung vom 10. November 2025
Nähere Informationen zu allen Abstimmungsvorlagen können der Botschaft für die Gemeindeabstimmung vom 30. November 2025 entnommen werden. Am Montag, 10. November 2025, 19:30 Uhr, findet zusätzlich im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, eine öffentliche Orientierungsversammlung statt. Interessierte Personen sind herzlich eingeladen, sich über die kommunalen Abstimmungsvorlagen und aktuelle Gemeindegeschäfte orientieren zu lassen. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
