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Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern erhöht. Aufgrund der eingetroffenen Niederschlägen und den bevorstehenden Wetterprognosen wurde allerdings noch kein absolutes Feuerverbot erlassen. Aus diesem Grund gilt weiterhin, in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern:
erhebliche Waldbrandgefahr (Gefahrenbeurteilung Stufe 3)
Als Massnahme ist ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe angeordnet. Feuer wird nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung, Verhaltensregeln und Massnahmen sind im Internet abrufbar.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, 041 349 74 00 oder lawa@lu.ch, melden.