Betreibungsamt
Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zuständig.
Das Betreibungsamt wird bei Schuldbetreibungen, Pfändungen, Retentionen und Arresten aktiv.
Beim Betreibungsamt können auch Auszüge aus dem Betreibungsregister eingeholt werden.