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Auszug aus dem Todesregister CIEC (international)

Der Auszug aus dem Todesregister CIEC kann von den Familienangehörigen beim für den Todesort (nicht Heimat- oder Wohnort) zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.

Diese internationale Todesurkunde weist einen mehrsprachigen Vordruck (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch) auf. Ausländische Behörden können verlangen, dass dieses Dokument eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) aufweist. Diese müssen Sie bei der Staatskanzlei Luzern einholen und kostet CHF 32.00. Auf Wunsch und gegen Gebühr von CHF 15.00 erledigen wir das gerne für Sie.

In der Regel wird ein Auszug aus dem Todesregister benötigt, um den Tod einer Person amtlich zu belegen (z.B. gegenüber einer Versicherungsgesellschaft). Die internationale Todesurkunde belegt, wann und wo eine Person gestorben ist. Sie enthält jedoch keinen Hinweis auf die Todesursache. 

Kosten: CHF 30.00 (ohne Porto und Versand)

Personalien der verstorbenen Person
Versandadresse
Zivilstandsdokumente können nur an die persönliche Privatadresse gesandt werden.