Gemeindeversammlungen

Anordnung der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012

 

Der Gemeinderat Wolhusen,

gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988,,

beschliesst:

 

Am Montag, 4. Juni 2012, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:

  1. Kenntnisnahme Jahresbericht 2011
  2. Kenntnisnahme Jahresbericht 2011
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2011
    1. Laufende Rechnung
    2. Investitionsrechnung
    3. Bestandesrechnung
  4. Bestimmung Revisionsstelle für die Jahresrechnung 2012
  5. Neuwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren drei Mitglieder der Bildungskommission für die Amtsdauer 2012 – 2016
  6. Beschlussfassung über das Bestattungs- und Friedhofreglement
  7. Orientierung über Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2011 des Wohn- und Pflegezentrums Berghof
  8. Orientierung über die Neugestaltung des Rössliplatzes
  9. Verschiedenes

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 30. Mai 2012 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 30. Mai 2012, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.

Die Botschaft ist so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.

 

Wolhusen, 5. April 2012

 

Download:


 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011

 

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte 115  
Absolutes Mehr 58  
Beteiligung 4,07 %  

 

  1. Aufgaben- und Finanzplan 2012 – 2016
    Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

  2. Jahresprogramm 2012
    Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

  3. Voranschlag 2011
    Geschäft Ja Nein Enthaltung
    Beschlussfassung Laufende Rechnung 2012
    (Aufwandüberschuss CHF 1'825'500.00)
    108 6 1
    Beschlussfassung Investitionsrechnung 2012
    (Nettoinvestitionen CHF 1'449'000.00)
    109 1 5
    Festsetzung Steuerfuss 2012
    (Erhöhung von 2,30 auf 2,40 Einheiten)
    104 5 6
    Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital
    (Mittelbedarf CHF 1'755'500.00)
    115 0 0
     

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss § 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, Postfach 4168, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 5. Dezember 2011 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben.

 

Wolhusen, 5. Dezember 2011

 

Anordnung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011

 

Der Gemeinderat Wolhusen,

gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988,

beschliesst:

 

 

Am Montag, 5. Dezember 2011, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:

1        Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2012 – 2016

 

2        Kenntnisnahme Jahresprogramm 2012

 

3        Voranschlag 2012

3.1     Beschlussfassung

a     Laufende Rechnung

b     Investitionsrechnung

3.2     Festsetzung Steuerfuss 2012 mit 2,40 Einheiten (Vorjahr 2,30 Einheiten)

3.3     Ermächtigung Gemeinderat zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des 

          Mittelbedarfs

 

6        Verschiedenes

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 29. November 2011 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Dienstag, 29. November 2011, 16:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.

Die Botschaft ist durch die Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.

 

Wolhusen, 29. September 2011

 

Download: Anordnung_111205.pdf  Botschaft_111205.pdf  Finanzplan_2012-2016.pdf 

                   Aufgabenplan_2012-2016.pdf Voranschlag_2012_Laufenderechnung.pdf                    Voranschlag_2012_Investitionsrechnung.pdf 

 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2011

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2011 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte 151  
Absolutes Mehr 76  
Beteiligung 5,33 %  
  1. Jahresbericht 2010
    Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

  2. Jahresrechnung 2010
    Geschäft Ja Nein Enthaltung
    Genehmigung Laufende Rechnung 2010
    (Aufwandüberschuss CHF 991'969.83)
    127 13 11
    Genehmigung Investitionsrechnung 2010
    (Nettoinvestitionszunahme CHF 1'974'894.90)
    124 23 4
    Genehmigung Bestandesrechnung 2010
    (Bilanzsumme CHF 43'054'634.62)
    128 8 15
      Der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wird gestützt auf § 89 Abs. 1 GG mangels Eigenkapital als Bilanzfehlbetrag aktiviert.

  3. Revisionsstelle Jahresrechnung 2011
    Geschäft Ja Nein Enthaltung
    BDO AG, Luzern 151 0 0


  4. Ersatzwahl eines Mitglieds der Bildungskommission
    Ordnungsantrag Ja Nein Enthaltung
    Geheime Wahl (1/5 = 31) 40    
    Kandidierende 1. WG 2. WG 3. WG
    Ungültige Wahlzettel 2    
    Gültige Wahlzettel 149    
    Absolutes Mehr 75    
    Ruth Pfulg-Meyer, Hiltenrain 13 (CVP) 97    
    Pascal Studer-Enz, Kommetsrüti 49 (SVP) 52    
     Gewählt ist in geheimer Wahl im ersten Wahlgang Ruth Pfulg-Meyer.

  5. Aufhebung Personal- und Besoldungsreglement
    Geschäft Ja Nein Enthaltung
    Aufhebung des Personal- und Besoldungsreglements vom 26. April 1999 und sinngemässe Unterstellung der Behördenmitglieder und Mitarbeitenden unter das kantonale Personalrecht 150 0 1

  6. Orientierung über Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2010 des Wohn- und Pflegezentrums Berghof

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, Postfach 4168, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 6. Juni 2011 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben.




Wolhusen, 6. Juni 2011 if

Brigitte Imbach
Gemeindepräsidentin

Iwan Fellmann
Gemeindeschreiber

 

 

Ordentliche Gemeindeversammlungen: Termine 2011

Montag, 6. Juni 2011

Montag, 5. Dezember 2011

jeweils 20:00 Uhr, Saal Rössli ess-kultur, Wolhusen

 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte                                  95

Absolutes Mehr                                                          48

Beteiligung                                                          3,34 %

 

1        Finanz- und Aufgabenplan 2011 – 2015

          Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

 

2        Jahresprogramm 2011

          Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

 

3        Voranschlag 2011

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Beschlussfassung Laufende Rechnung 2011

(Aufwandüberschuss CHF 1'878'200.00)

86

1

8

Beschlussfassung Investitionsrechnung 2011

(Nettoinvestitionszunahme CHF 1'104'400.00)

91

0

4

Festsetzung Steuerfuss 2011

(wie Vorjahr 2,30 Einheiten)

95

0

0

Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital

(Mittelbedarf CHF 1'677'200.00)

92

0

3

 

4        Änderung Teilzonenplan Siedlung im Gebiet Berghofstrasse mit Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (Art. 9 Abs. 2)

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Umzonung Grundstücke Nr. 586, 587 und 629 von der W3 in die W4 sowie Nr. 617 und 800 m2 von Nr. 674 von der Gr1 in die W4

87

7

1

 

5        Änderung Teilzonenplan Siedlung im Gebiet Sedelhalde

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Erweiterung W1 um 479 m2 auf Grundstück Nr. 1109

93

0

2

 

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

 

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 6. Dezember 2010 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben.

 

 

Wolhusen, 6. Dezember 2010 if

 

Brigitte Imbach                       Iwan Fellmann

Gemeindepräsidentin             Gemeindeschreiber

 

Download: Ergebnis Gemeindeversammlung von 06.12.2010

 

Anordnung der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010

 

Der Gemeinderat Wolhusen,

gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988,

beschliesst:

 

 

Am Montag, 6. Dezember 2010, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:

1        Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2011 – 2015

 

2        Kenntnisnahme Jahresprogramm 2011

 

3        Voranschlag 2011

3.1     Beschlussfassung

a     Laufende Rechnung

b     Investitionsrechnung

3.2     Festsetzung Steuerfuss 2011 mit 2,30 Einheiten (Vorjahr 2,30 Einheiten)

3.3     Ermächtigung Gemeinderat zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des 

          Mittelbedarfs

 

4        Beschlussfassung über die Änderung des Teilzonenplans Siedlung im Gebiet Berghofstrasse (Umzonung Grundstücke Nr. 586, 587 und 629 von der W3 in die W4 und Nr. 614 und 674 von der Gr1 in die W4) mit Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (Art. 9 Abs. 2)

 

5        Beschlussfassung über die Änderung des Teilzonenplans Siedlung im Gebiet Sedelhalde (Erweiterung W1 um 479 m2 auf Grundstück Nr. 1109)

 

6        Verschiedenes

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 1. Dezember 2010 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 1. Dezember 2010, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.

Die Botschaft ist durch die Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden.

Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.

 

Wolhusen, 30. September 2010

 

Download: Anordnung_101206.pdf  Botschaft101206.pdf  Budget2011LRKontogruppen.pdf 

                  Aufgabenplan2011-2015.pdf

 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte                                     71

Absolutes Mehr                                                            36

Beteiligung                                                                 2,53 %

 

1        Jahresbericht 2009

          Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

 

2        Rechnung 2009

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Genehmigung Laufende Rechnung 2009

(Aufwandüberschuss CHF 316'362.10)

69

0

2

Genehmigung Investitionsrechnung 2009

(Nettoinvestitionszunahme CHF 1'199'498.45)

71

0

0

Genehmigung Bestandesrechnung 2009

(Bilanzsumme CHF 42'058'324.97)

71

0

0

Der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wird gestützt auf § 89 Abs. 1 GG mangels Eigenkapital als Bilanzfehlbetrag aktiviert.

 

3        Revisionsstelle Rechnung 2010

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

BDO AG, Luzern

70

0

1

 

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

 

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 3. Mai 2010 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.

 

 

Wolhusen, 3. Mai 2010 if

 

Brigitte Imbach                         Iwan Fellmann

Gemeindepräsidentin                Gemeindeschreiber

 

 

Gemeinderat: Anordnung der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010

 

Der Gemeinderat Wolhusen,

gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988,

beschliesst:

 

 

Am Montag, 3. Mai 2010, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:

 

1        Kenntnisnahme Jahresbericht 2009

 

2        Genehmigung Rechnung 2009

a     Laufende Rechnung

b     Investitionsrechnung

c     Bestandesrechnung

 

3        Bestimmung der Revisionsstelle für die Rechnung 2010

 

4        Verschiedenes

 

 

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 28. April 2010 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 28. April 2010, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.

 

Die Botschaft ist durch die Zentralen Dienste so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten liegen während zwei Wochen vor der Versammlung bei den Zentralen Diensten zur Einsicht auf.

 

Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.

 

 

Wolhusen, 25. Februar 2010

 

Download: Anordnung_100503.pdf     Botschaft_100503.pdf

 

 

Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte                      103

Absolutes Mehr                                            52

Beteiligung                                                  3,7 %

 

1        Finanz- und Aufgabenplan 2010 – 2014

          Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

 

2        Jahresprogramm 2010

          Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.

 

3        Voranschlag 2010

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Beschluss Laufende Rechnung 2010

(Aufwandüberschuss CHF 384'000.00)

103

0

0

Beschluss Investitionsrechnung 2010

(Nettoinvestitionszunahme CHF 1'607'000.00)

102

0

1

Festsetzung Steuerfuss 2010

(analog Vorjahr 2,30 Einheiten)

103

0

0

Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital

(Mittelbedarf CHF 924'400.00)

103

0

0

 

4        Ersatzwahl Controllingkommission

Kandidierende

Ja

Nein

Enthaltung

Guido Roos, Spitalring 16, CVP, bisher Mitglied

(Präsident)

103

0

0

Walter Imbach, Hiltenrain 22, FDP, neu

(Mitglied)

103

0

0

 

5        Ersatzwahl Bürgerrechtskommission

Kandidierende

Ja

Nein

Enthaltung

§  Roger Brügger, Menznauerstrasse 57, Kath. Kirchgemeinde, neu

§  Robert Schöpfer, Zihlenfeld 13, FDP, neu

(Mitglieder)

103

0

0

6        Ersatzwahl Urnenbüro

Kandidierende

Ja

Nein

Enthaltung

Pia Gretener-Wallimann, Pappelweg 7a, CVP, neu

(Mitglied)

103

0

0

 

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

 

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 7. Dezember 2009 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.

 

Wolhusen, 7. Dezember 2009 if

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Abstimmungsergebnisse Gemeindeversammlung vom 4. Mai 2009

In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 4. Mai 2009 veröffentlicht:

 

Anwesende Stimmberechtigte                        96

Absolutes Mehr                                                49

Beteiligung                                                      3,4 %

 

 

1        Rechnung 2008

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Genehmigung Laufende Rechnung 2008

(Ertragsüberschuss CHF 1'390'230.61)

95

0

1

Genehmigung Investitionsrechnung 2008

(Nettoinvestitionszunahme CHF 1'773'324.60)

95

0

1

Genehmigung Bestandesrechnung 2008

(Bilanzsumme CHF 42'227'785.17)

95

0

1

Beschlussfassung Verwendung Ertragsüberschuss

(zusätzliche Abschreibungen Finanzvermögen [CHF 210'520.75] und Verwaltungsvermögen [CHF 979'709.86], Vorfinanzierung Parkplatz Menznauerstrasse 9 [CHF 200'000.00])

95

0

1

 

2        Bestimmung Revisionsstelle Rechnung 2009

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

BDO Visura, Luzern

96

0

0

 

3        Genehmigung Konzessionsvertrag CKW AG

Gegenstand

Ja

Nein

Enthaltung

Ordnungsantrag: Nichteintreten

10

86

0

Genehmigung Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Wolhusen und der CKW AG betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden sowie Versorgung mit elektrischer Energie für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 – 31. Dezember 2034

86

7

3

 

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

 

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 4. Mai 2009 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.

 

Wolhusen, 4. Mai 2009 if

 

 

Download: Abstimmungsergebnisse Gemeindeversammlung_090504.pdf

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06.12.2011