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Anordnung der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012 |
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Der Gemeinderat Wolhusen, gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988,, beschliesst:
Am Montag, 4. Juni 2012, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 30. Mai 2012 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 30. Mai 2012, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen. Die Botschaft ist so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden. Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.
Wolhusen, 5. April 2012
Download:
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Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 |
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In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 veröffentlicht:
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss § 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, Postfach 4168, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 5. Dezember 2011 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben.
Wolhusen, 5. Dezember 2011 |
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Anordnung der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2011 |
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Der Gemeinderat Wolhusen, gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
Am Montag, 5. Dezember 2011, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 29. November 2011 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Dienstag, 29. November 2011, 16:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen. Die Botschaft ist durch die Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden. Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.
Wolhusen, 29. September 2011
Download: Anordnung_111205.pdf Botschaft_111205.pdf Finanzplan_2012-2016.pdf Aufgabenplan_2012-2016.pdf Voranschlag_2012_Laufenderechnung.pdf Voranschlag_2012_Investitionsrechnung.pdf |
| Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ordentliche Gemeindeversammlungen: Termine 2011 |
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Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 |
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In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 veröffentlicht:
Anwesende Stimmberechtigte 95 Absolutes Mehr 48 Beteiligung 3,34 %
1 Finanz- und Aufgabenplan 2011 – 2015 Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.
2 Jahresprogramm 2011 Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.
3 Voranschlag 2011
4 Änderung Teilzonenplan Siedlung im Gebiet Berghofstrasse mit Ergänzung des Bau- und Zonenreglements (Art. 9 Abs. 2)
5 Änderung Teilzonenplan Siedlung im Gebiet Sedelhalde
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 6. Dezember 2010 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben.
Wolhusen, 6. Dezember 2010 if
Brigitte Imbach Iwan Fellmann Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber
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Anordnung der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 |
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Der Gemeinderat Wolhusen, gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
Am Montag, 6. Dezember 2010, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 1. Dezember 2010 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 1. Dezember 2010, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen. Die Botschaft ist durch die Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten können während zwei Wochen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, und teilweise unter www.wolhusen.ch eingesehen werden. Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.
Wolhusen, 30. September 2010
Download: Anordnung_101206.pdf Botschaft101206.pdf Budget2011LRKontogruppen.pdf |
| Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010 | ||||||||||||||||||||||||
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In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010 veröffentlicht:
Anwesende Stimmberechtigte 71 Absolutes Mehr 36 Beteiligung 2,53 %
1 Jahresbericht 2009 Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.
2 Rechnung 2009
Der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wird gestützt auf § 89 Abs. 1 GG mangels Eigenkapital als Bilanzfehlbetrag aktiviert.
3 Revisionsstelle Rechnung 2010
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 3. Mai 2010 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.
Wolhusen, 3. Mai 2010 if
Brigitte Imbach Iwan Fellmann Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber
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| Gemeinderat: Anordnung der Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2010 |
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Der Gemeinderat Wolhusen, gestützt auf Art. 20 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vom 24. September 2007 sowie §§ 18 ff. Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
Am Montag, 3. Mai 2010, 20:00 Uhr, findet im Saal Rössli ess-kultur, Menznauerstrasse 2, Wolhusen, eine Gemeindeversammlung statt mit folgenden Geschäften:
1 Kenntnisnahme Jahresbericht 2009
2 Genehmigung Rechnung 2009 a Laufende Rechnung b Investitionsrechnung c Bestandesrechnung
3 Bestimmung der Revisionsstelle für die Rechnung 2010
4 Verschiedenes
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 28. April 2010 ihren politischen Wohnsitz in Wolhusen geregelt haben. Das Stimmregister wird am Mittwoch, 28. April 2010, 17:00 Uhr, abgeschlossen. Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.
Die Botschaft ist durch die Zentralen Dienste so zu verteilen, dass sie spätestens drei Wochen vor der Versammlung im Besitz aller Haushalte ist. Die den Geschäften zugrunde liegenden Akten liegen während zwei Wochen vor der Versammlung bei den Zentralen Diensten zur Einsicht auf.
Dieser Beschluss ist in den Medien sowie durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machen.
Wolhusen, 25. Februar 2010
Download: Anordnung_100503.pdf Botschaft_100503.pdf
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| Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 veröffentlicht:
Anwesende Stimmberechtigte 103 Absolutes Mehr 52 Beteiligung 3,7 %
1 Finanz- und Aufgabenplan 2010 – 2014 Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.
2 Jahresprogramm 2010 Kenntnisnahme ohne Bemerkungen.
3 Voranschlag 2010
4 Ersatzwahl Controllingkommission
5 Ersatzwahl Bürgerrechtskommission
6 Ersatzwahl Urnenbüro
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 7. Dezember 2009 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.
Wolhusen, 7. Dezember 2009 if |
| Abstimmungsergebnisse Gemeindeversammlung vom 4. Mai 2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Anwendung von § 112 Stimmrechtsgesetz (StRG) werden die Abstimmungsergebnisse der Gemeindeversammlung vom 4. Mai 2009 veröffentlicht:
Anwesende Stimmberechtigte 96 Absolutes Mehr 49 Beteiligung 3,4 %
1 Rechnung 2008
2 Bestimmung Revisionsstelle Rechnung 2009
3 Genehmigung Konzessionsvertrag CKW AG
Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde gemäss §§ 158 ff. StRG ist schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.
Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 4. Mai 2009 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekannt gegeben.
Wolhusen, 4. Mai 2009 if
Download: Abstimmungsergebnisse Gemeindeversammlung_090504.pdf |
06.12.2011